Vorteile / Benefits

Pflegeteam
Zufriedene, ausgeglichene und sorgenfreie Mitarbeitende erzielen die besten Ergebnisse.
In der Mitarbeiterbefragung von 2023 wurde das Kantonsspital St.Gallen von 69% der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als ein sehr guter Arbeitsplatz bewertet. Siegel Great Place To Work 2023

Nebst einer breiten Palette an Benefits und Vergünstigungen, profitieren Mitarbeitende am Kantonsspital St.Gallen von herausragenden Anstellungsbedingungen und Sozialleistungen. Überzeugen Sie sich selbst.

Jugend und Sport

Urlaub im Dienste von ausserschulischer Jugendarbeit

Lernende und Mitarbeitende können bis zum vollendeten 30. Lebensjahr gemäss dem Obligationenrecht (OR) einen unbezahlten Jugendurlaub bis zu 5 Arbeitstagen pro Dienstjahr für unentgeltliche leitende, betreuende oder beratende Tätigkeiten im Rahmen ausserschulischer Jugendarbeit in einer kulturellen oder sozialen Organisation sowie für die dazu notwendigen Aus- und Weiterbildungen beziehen. Der Jugendurlaub kann tage- und halbtageweise bezogen werden.

 

Urlaub im Dienste von Jugend & Sport (J&S) 

Mitarbeitende, die als J+S-Expertinnen und -Experten sowie J+S-Leiterinnen und -Leiter für Jugend und Sport tätig sind, können gemäss Personalhandbuch (PHB) für folgende Anlässe bezahlten Urlaub beziehen:

  • J+S-Aus- und Weiterbildungen (sowohl als Expertinnen/Experten wie auch als Leiterinnen/Leiter);
  • Aufsichtstätigkeiten als Expertinnen/Experten;
  • J+S-Aktivitäten als J+S-Leiterinnen und –Leiter in Angeboten, die bei einem kantonalen Amt für Sport gemeldet sind.

Die Höchstdauer des bezahlten Urlaubes pro Jahr beträgt 7 Arbeitstage. Allfällige Leistungen der Erwerbsersatzordnung oder Entschädigungen der J+S Organisation stehen während dieser Zeit dem Arbeitgeber zu. Die Ablieferungspflicht richtet sich nach dem Beschäftigungsgrad, d.h. maximal nach der Entschädigung für die Dauer des bezahlten Urlaubs.

Vergünstigungen

Mitarbeitende des Kantonsspitals St.Gallen profitieren von vielen attraktiven Vergünstigungen.

Beispielsweise erhalten Mitarbeitende einen Rabatt von 20% in der Gastronomie des Kantonsspitals St.Gallen oder auch in der hauseigenen Spitalapotheke. In vielen Läden der Region erhalten sie - mittels vorzeigen des Sichtausweises - Prozent. Ausserdem kann das laufende Mobil-Abonnement auf das Unternehmen übertragen werden und Mitarbeitende profitieren von günstigen Konditionen. Von diesen und vielen weiteren Vorteilen profitieren Mitarbeitende.

Microsoft Home-Use Programm

Sie erhalten die Möglichkeit verschiedene Microsoft Softwarepakete (Microsoft Office 365, Project, Visio, ...) gegen eine Monats- oder Jahres-Gebühr auch auf dem Heim-PC einzusetzen und zu nutzen.

Es sind 2 Abo Varianten verfügbar
Microsoft 365 Family (bis zu 6 Personen)
Microsoft 365 Single

 

Treueprämien

  • Treueprämie (spitalintern):
    Ab dem 5. Dienstjahr gebührt Mitarbeitenden am Kantonsspital St.Gallen eine Treueprämie. Darüber hinaus werden Jubilare, welche 20 und mehr Dienstjahre verzeichnen, von der Geschäftsleitung zum zweimal jährlich stattfindenden Jubiläumsanlass eingeladen.
     
  • Treueprämie (kantonal):
    Bei Austritt und späterem Wiedereintritt werden Mitarbeitenden alle bisherigen Dienstjahre aus kantonalen Anstellungen angerechnet. Ab Vollendung des 10. kantonalen Dienstjahres gebührt den Mitarbeitenden eine kantonale Treueprämie in Form eines bestimmten Anteils des Monatlohnes. Sofern die betrieblichen Verhältnisse dies erlauben, können anstelle der Prämie auch bezahlte Urlaubstage bezogen werden.

Spitalmarkt

Suchen, verkaufen, verschenken und vermieten leichtgemacht. Im Spitalmarkt können Mitarbeitende des Kantonsspitals St.Gallen im Intranet einfach und unkompliziert ihre Inserate platzieren.

Bibliothek

Im Haus 39 - Haus des Lernens - steht den Mitarbeitenden eine Bibliothek zur freien Verfügung.

Durch die Umstrukturierung ist das Team des Notfallzentrums noch näher zusammengerückt. Für die ärztliche Leiterin Elke stehen die Mitarbeitenden und ihre Bedürfnisse im Vordergrund. Sowohl als emotionales Wesen als auch als Fachperson und beides soll wachsen dürfen.