Aufenthaltskosten & Versicherungsleistungen
Sie treten entsprechend der Versicherungsdeckung in die private, halbprivate oder allgemeine Abteilung ein. Bei jedem Eintritt wird durch das Spital eine Kostengutsprache bei der Versicherung eingeholt.
Bei ungenügender Versicherungsabdeckung, bei Selbstzahlern oder bei abgelehnter Kostengutsprache wird eine Anzahlung oder vollständige Bezahlung der Leistungen beim Spitaleintritt verlangt. Als Zahlungsmittel werden Bargeld und Kreditkarten akzeptiert.
Rechnungsstellung im Kanton St.Gallen
Die Behandlungskosten werden direkt Ihrer Versicherung zugestellt. Patientinnen und Patienten haben ein Anrecht auf eine Kopie der Rechnung. Gerne stellt Ihnen das Kantonsspital St.Gallen diese auf Verlangen zu. Bitte melden Sie sich telefonisch unter: +41 71 494 26 08.
Nicht-Kantonseinwohner
Sollten Sie als Nicht-Kantonseinwohnerin oder Nicht-Kantonseinwohner eintreten, wird beim Kantonsarzt Ihres Wohnkantons eine zusätzliche Kostengutsprache eingeholt. Ihr Wohnkanton beteiligt sich an den Behandlungskosten, wenn die Behandlung nicht im Wohnkanton durchgeführt werden kann. Eine Zusatzversicherung "Allgemein ganze Schweiz" garantiert Ihnen eine vollumfängliche Kostenübernahme, falls sich Ihr Wohnkanton nicht an den Kosten beteiligt.
Erlasse und Tarife
Basis der Kostenerhebung bilden unter anderem die Tarifverträge des Kantonsspitals St.Gallen sowie die vorgegebene Taxordnung und der Taxtarif. Für die Spitalverbunde erlässt der Verwaltungsrat folgendes Statut zur Organisation und Rechnungslegung: