Forschungsförderung

Am Kantonsspital St.Gallen wird aktiv geforscht. Pro Jahr werden mehr als 300 wissenschaftliche Arbeiten veröffentlicht und aktuell mehr als 200 klinische Studien bearbeitet.

Die Projektförderung durch die Forschungskommission wurde eingerichtet, um qualitativ hochwertige Projekte aus den Bereichen der klinischen Forschung, der translationalen Forschung und der Grundlagenforschung am Kantonsspital St.Gallen zu fördern. Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet die Forschungskommission des Kantonsspitals St.Gallen. Der Forschungskommission werden von der Geschäftsleitung Finanzmittel zur direkten und projektgebundenen Forschungsförderung zur Verfügung gestellt. 

Projektförderung

Vergabe

  • 3 x jährlich durch die Forschungskommission

Maximalbetrag                  

  • keinen

Förderdauer:                       

  • ein- bis mehrjährig

Ziele:                                   

  • Interdisziplinäre Zusammenarbeit
  • Einwerbung von kompetitiven Drittmitteln
  • Publikationen

Förderung für Kooperationsprojekte Empa-KSSG

Vergabe:                             

  • 3 x jährlich durch die Forschungskommission

Maximalbetrag:                   

  • CHF 50'000.–

Förderdauer:                       

  • ein- bis mehrjährig

Ziele:                                   

  • Forschungszusammenarbeit zwischen Empa und KSSG
  • Einwerbung von kompetitiven Drittmitteln
  • Publikationen

Förderung von medizinischen Dissertationen

Vergabe:                             

  • 3 x jährlich durch die Forschungskommission

Maximalbetrag:                   

  • CHF 70'000.–

Förderdauer:                       

  • einjährig

Ziele:                                   

  • Doktorat
  • Publikationen

Organisation der Forschungskommission

Die Forschungskommission ist Taktgeber der Forschungsförderung am Kantonsspital St.Gallen und setzt sich aus gewählten Repräsentanten der klinischen und interdisziplinären Medizinischen Departemente sowie des Medizinischen Forschungszentrums zusammen. Darüber hinaus haben zwei bis drei beratende Mitglieder von externen Institutionen Einsitz in der Forschungskommission. Die nichtständigen Mitglieder aus den Reihen des ärztlichen Kaders werden durch die Konferenz der Klinik-, Instituts- und Zentrumsleiter gewählt. Der Präsident wird durch die Kommission vorgeschlagen und von der Geschäftsleitung gewählt. Die Amtsdauer der nichtständigen Mitglieder beträgt drei Jahre und eine Wiederwahl ist zweimal möglich.

Mitglieder der Forschungskommission