Rechtliche Informationen

Ärztin spricht mit Patientin
Als Patient oder Patientin haben Sie bestimmte Rechte und Pflichten. In den untenstehenden Punkten möchten wir Sie darüber informieren und aufklären.

Auskünfte an Familie und Freunde

Zur Wahrung Ihres Persönlichkeitsrechts darf Ihre ärztliche Ansprechperson ohne Ihr Einverständnis Ihrer Familie und Ihren Freunden keine umfassenden Auskünfte über Ihren Gesundheitszustand geben. Sind diese bei einer Information oder Aufklärung anwesend, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus.

Behandlung

Der Spitalaufenthalt dient der Abklärung und der Behandlung Ihrer Krankheit oder Verletzung. Wir behandeln Sie nach den Grundsätzen der medizinischen Wissenschaften sowie der ärztlichen und pflegerischen Ethik.

Behandlungsrelevante Mitteilungen Ihrerseits

Damit Ihre ärztliche Ansprechperson Ihre Anliegen möglichst gut erfassen können, sind sie auf Ihre vollständigen und ausführlichen Angaben angewiesen. Verschweigen Sie auch Unangenehmes oder Ihnen Peinliches nicht, soweit es medizinisch oder pflegerisch von Bedeutung sein könnte. Teilen Sie auch mit, wenn Sie bestimmte Medikamente nicht vertragen oder wenn Sie an Allergien leiden. Beobachten Sie, wie sich die Behandlung bei Ihnen auswirkt und schildern Sie Ihrer ärztlichen Ansprechperson Ihre Beobachtungen so genau wie möglich.

Einwilligungserklärung

Sie selbst entscheiden nach einer ausführlichen und verständlichen Aufklärung, ob Sie sich einer bestimmten Behandlung oder einem Eingriff unterziehen wollen. Für Operationen wird Ihr unterschriftliches Einverständnis eingeholt. Ohne dieses wird nur bei unmittelbarer Lebensgefahr eine Behandlung vorgenommen.

Information

Ihre ärztliche Ansprechperson informiert Sie laufend in verständlicher Form über Ihren Gesundheitszustand, den voraussichtlichen Verlauf des Heilungsprozesses und über Heilmassnahmen. Stellen Sie der ärztlichen Ansprechperson während der Sprechstunde oder auch während der Visiten am Krankenbett ruhig Fragen zu Art und Zweck von Untersuchungen, Behandlungen oder Eingriffen. Stellen Sie Rückfragen, wenn Sie zum Beispiel Fachausdrücke nicht verstehen oder zusätzliche Informationen wünschen. Ihre ärztliche Ansprechperson wird Sie auch über Risiken und Nebenwirkungen informieren; er legt Ihnen, sofern vorhanden, Behandlungsalternativen dar. Diese Informationspflicht entfällt nur dann, wenn unverzügliches Handeln notwendig ist. Sie wird jedoch nachgeholt.

Es treten selten unerwartete, schwerwiegende Ereignisse auf. Wenn ein Herz-Kreislauf-Stillstand auftreten sollte, werden grundsätzlich Wiederbelebungsversuche durchgeführt, sofern sie medizinisch sinnvoll sind und diese Massnahmen von Ihnen nicht abgelehnt wurden. Gerne können Sie Ihre Fragen, Vorstellungen und Wünsche zum Thema Wiederbelebung mit Ihrer ärztlichen Ansprechperson besprechen. Sollten Sie diesbezüglich besondere Anordnungen in einer Patientenverfügung (vgl. Absatz "Patientenverfügung") getroffen haben, so teilen Sie diese Ihrer ärztlichen Ansprechperson mit.

Für weitere Informationen ökonomischer oder rechtlicher Art weist Ihre ärztliche Ansprechperson Sie an zuständige Personen weiter.

Patientengeheimnis und Datenschutz

Das Spitalpersonal ist gegenüber unbefugten Dritten an die Schweigepflicht gebunden. Als Dritte gelten grundsätzlich alle Personen, die an Ihrer Behandlung nicht unmittelbar beteiligt sind. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass wir ohne Ihre anders lautende Willenserklärung Ihrem/Ihrer nachbehandelnden Arzt/Ärztin des Spitals die notwendigen medizinischen Auskünfte erteilen. Wir orientieren uns an den geltenden Datenschutzbestimmungen und werden dabei von Datenschutzbeauftragen des Kantonsspitals St.Gallen unterstützt.

Patientendossier

Das Patientendossier enthält alle wesentlichen Angaben und Unterlagen über Ihre Krankheit und deren Verlauf. Dazu gehören Ihre eigenen Angaben, die Ergebnisse apparativer Untersuchungen, Laborbefunde, Röntgenbilder, Operationsberichte und sonstige Untersuchungsbefunde sowie die Pflegedokumentation. Auf Wunsch können Sie Einsicht nehmen. Ihr Patientendossier wird auch elektronisch geführt.

Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung können Sie für den Fall, dass Sie nicht mehr in der Lage sein sollten, selbst eine Entscheidung zu treffen, Ihren Willen schriftlich festhalten. Zum Beispiel, ob und welche Personen in medizinische Entscheide mit einbezogen werden sollen, ob lebensverlängernde Massnahmen zu ergreifen oder zu unterlassen sind und wie Sie zu Obduktion und Organspende stehen. Ihr diesbezüglicher Wille ist von den Ärztinnen und Ärzten zu respektieren, ausser Ihre Anordnungen würden gegen die Rechtsordnung verstossen, nicht genügend verbindlich sein oder Anhaltspunkte würden den Schluss zulassen, dass Sie inzwischen Ihre Einstellung geändert haben. Wir empfehlen Ihnen zu intensiven Gesprächen mit Ihrer Familie und Freunden, Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt und mit dem Behandlungsteam. Wir vermitteln Ihnen auch Kontakte zu Fachpersonen.

Weiterverwendung Ihres biologischen Materials für die Forschung

Informationen aus der Verwendung von biologischem Material (z.B. Blut- oder Gewebeproben, die Ihnen entnommen wurden) können helfen, mehr über Erfolge und Misserfolge in der Prävention sowie über die Erkennung und Behandlung von Krankheiten zu verstehen. Es ist möglich, dass überschüssiges biologisches Material zu einem späteren Zeitpunkt durch Mitarbeitende des Kantonsspitals St.Gallen wissenschaftlich ausgewertet wird. Biologisches Material wird vor der Bearbeitung anonymisiert, d.h. die erzielten Ergebnisse können Ihnen nicht mehr persönlich zugeordnet werden. Biologisches Material kann ebenfalls an Dritte weitergegeben werden. Wenn Sie trotzdem nicht wünschen, dass Ihre Proben weiterverwendet werden, informieren Sie bitte Ihre ärztliche Ansprechperson.

Weiterverwendung Ihrer Daten für die Forschung

Informationen aus Ihrer Krankengeschichte können helfen, mehr über Erfolge und Misserfolge in der Prävention sowie über die Erkennung und Behandlung von Krankheiten herauszufinden. Es ist möglich, dass Ihr Patientendossier zu einem späteren Zeitpunkt durch Mitarbeitende des Kantonsspitals St.Gallen wissenschaftlich sowie zur Qualitätssicherung ausgewertet wird. Die Weiterverwendung wie auch die Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt in jedem Fall in verschlüsselter Form und unter Berücksichtigung aller geltenden Datenschutzbestimmungen. Wenn Sie trotzdem nicht wünschen, dass Ihre Daten weiterverwendet werden, informieren Sie bitte Ihre ärztliche Ansprechperson.

Weitergabe Ihrer Daten an Krebsregister

Informationen aus Ihrer Krankengeschichte können helfen, mehr über Erfolge und Misserfolge in der Prävention, Früherkennung und Behandlung von Krebs in Erfahrung zu bringen. Zu diesem Zweck werden Dateien im Krebsregister gesammelt und anonym wissenschaftlich ausgewertet. Auch hier halten sich alle Beteiligten an die geltenden Datenschutzbestimmungen. Wenn Sie trotzdem nicht wünschen, dass Ihre Daten an das Krebsregister weitergeleitet werden, informieren Sie bitte Ihre ärztliche Ansprechperson.