Formalitäten und Finanzen

An-/ Abmeldung und Arbeitsbewilligung in der Schweiz

Wo muss ich mich anmelden, wenn ich meinen Wohnsitz in die Schweiz verlege?

An-/Abmeldung in der Schweiz

Übersteigt die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in der Schweiz drei Monate, müssen Sie sich innerhalb von acht Tagen beim Einwohneramt Ihrer Wohngemeinde anmelden.

Ihre Anmeldung wird an das Migrationsamt weitergeleitet, welches Ihren Ausländerausweis ausstellt. Dies dauert je nach Wohngemeinde/ -kanton zwischen vier und sechs Wochen.

Erforderliche Dokumente zur Anmeldung:

  • Reisepass
  • Passfoto
  • Kopie Arbeitsvertrag
  • Heiratsurkunde (falls Sie verheiratet sind)
  • Geburtsurkunde/n Ihrer Kinder (falls Sie Kinder haben)
  • Mietvertrag (falls vorhanden)

Erhalt des Ausländerausweises

Sobald Ihr Ausländerausweis abholbereit ist, informiert Sie das zuständige Einwohneramt schriftlich. Anmeldung sowie Ausländerausweis sind kostenpflichtig. Die Stadt St. Gallen fordert für Anmeldung inkl. Ausländerausweis CHF 66.00 ein. Dieser Betrag variiert je nach Wohngemeinde/ -kanton.

Wo muss ich mich abmelden, wenn ich die Schweiz verlasse?

An-/Abmeldung in der Schweiz

Sie sind verpflichtet, sich vor Ihrer Ausreise bei der zuständigen Behörde Ihrer Wohngemeinde abzumelden. Ihnen wird eine Abmeldebestätigung ausgestellt. Verlangen Sie diese, falls dem nicht so sein sollte. Sie benötigen diese für die Abmeldung Ihrer Pensionskasse und Krankenversicherung.

Erforderliche Dokumente zur Abmeldung:

  • Reisepass
  • Ausländerausweis

Finanzielles

Lebenshaltungskosten

Finanzielle Vorsorge

Die Lebenshaltungskosten in der Schweiz zählen weltweit zu den höchsten. Durch entsprechende Entlohnung und tiefe Steuern werden diese allerdings ausgeglichen.

Informieren Sie sich hier weiter:

Steuern

Steuern Schweiz

Ich bin quellensteuerpflichtig. Muss ich in der Schweiz dennoch eine Steuererklärung ausfüllen?

Überschreitet Ihr Jahressalär CHF 120‘000 (Richtlinien des Kantons St. Gallen), sind Sie verpflichtet, eine Steuererklärung auszufüllen und einzureichen. Die Formulare erhalten Sie beim Steueramt Ihrer Wohngemeinde.

Eröffnung eines Schweizer Bankkontos

Erscheinen Sie persönlich in der entsprechenden Bankfiliale und bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Ausweis oder Reisepass (original)
  • Kopie des Arbeitsvertrags
  • Aufenthalts- bzw. Arbeitsbewilligung

Pensionskasse

Kann ich freiwillige Einzahlungen in meine Pensionskasse leisten?

SGPK Logo

Zusätzliche Einzahlungen in die dritte Vorsorgesäule sind in der Regel möglich. Die Versicherungskasse für Angestellte des Kantons St.Gallen (SGPK) legt die Maximalbeträge sowie Bedingungen dafür fest.

Kann ich Gelder aus meiner Pensionskasse vorzeitig beziehen?

Private Vorsorge Schweiz

Ein vorzeitiger Bezug der gezahlten Pensionskassengelder wird primär für den Erwerb von Wohneigentum gestattet. Weitere Bezugsmöglichkeiten regelt das Bundesamt für Sozialversicherungen.

Kann ich mein Pensionskassen-Kapital bei der Ausreise aus der Schweiz auszahlen lassen?

Pensionskasse, Quelle: comparis/bvg/pensionskasse-auszahlung

Wer die Schweiz verlässt und sich in einem EU/EFTA-Staat niederlässt, kann sich den über-obligatorischen Teil seines Altersguthabens auszahlen lassen. Das obligatorische BVG-Altersguthaben verbleibt auf einem Freizügigkeitskonto in der Schweiz und wird erst mit Erreichen des Pensionsalters ausbezahlt.