Bedeutende Volksabstimmung steht an

16.05.2023

Am 18. Juni 2023 steht für die Spitalverbunde des Kantons St.Gallen eine Volksabstimmung von hoher Wichtigkeit an. Die St.Galler Bevölkerung stimmt über drei Vorlagen zur Finanzierung der Spitalverbunde ab. Sämtliche Finanzierungsvorlagen basieren auf der vom Kantonsrat genehmigten Spitalstrategie mit der Konzentration auf die Standorte St.Gallen (KSSG; Zentrumsversorgung), Grabs (SR RWS; erweiterte Grundversorgung); Uznach (Linth; Grundversorgung) und Wil (SRFT; Grundversorgung).

Zwei Vorlagen behandeln die vom Kantonsrat vorgenommene Kapitalisierung aller vier Spitalverbunde auf 23% und bedürfen für zwei Standorte einer Volksabstimmung (40 Mio. für Grabs und 39,3 Mio. für das Spital Linth in Uznach).

Bei der dritten Vorlage geht es darum, der Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland ein verzinsliches und rückzahlbares Darlehen von 100 Mio. Franken für die Finanzierung der Investitionen am Standort Grabs zur Umsetzung der kantonalen Strategie zu gewähren. Den Neubau in Grabs braucht es, um die qualitativ hochstehende medizinische Versorgung in den Regionen Rheintal, Werdenberg, Sarganserland, Obertoggenburg und Liechtenstein sicherzustellen.

Für eine nachhaltige Entwicklung der Spitalverbunde sowie zur Sicherstellung der medizinischen Versorgungssicherheit und -qualität ist die Abstimmung vom 18. Juni 2023 wegweisend. Zusätzliche Informationen zu den drei Abstimmungsvorlagen finden Sie einerseits in der Abstimmungsbroschüre des Kantons St.Gallen und andererseits im Faktenblatt, das zum Download zur Verfügung steht.