Elektive Behandlungen/Eintritte wieder erlaubt

17.04.2020
Der Bundesrat kommunizierte am 16. April 2020 seine Lockerungsstrategie zu den Corona-Massnahmen. Ab dem 27. April 2020 dürfen die Spitäler wieder sämtliche ambulanten und stationären Behandlungen, Therapien und Eingriffe durchführen.

Am Kantonsspital St.Gallen sind die internen Vorbereitungen für die Wiederaufnahme aller Leistungen abgeschlossen. Das Kantonsspital St.Gallen vereinbart wieder mit allen Patientinnen und Patienten Termine. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte können ihre Patientinnen und Patienten wie gewohnt zuweisen. Die notwendigen Hygienemassnahmen werden sichergestellt. 

 

(News publiziert am 17.04.2020, letztes Update: 24.04.2020)