Besuchsverbot bis auf Weiteres verlängert

16.12.2020
Aufgrund der aktuellen Lage hat die Regierung des Kantons St.Gallen am 12. Dezember 2020 entschieden, das Besuchsverbot in St.Galler Spitälern auf unbestimmte Zeit zu verlängern. Damit bleiben Besuche auch am Kantonsspital St.Gallen bis auf Weiteres verboten.

Das Besuchsverbot umfasst sämtliche Räumlichkeiten des Spitals, einschliesslich Gemeinschaftsräume wie Cafeterien und Andachtsräume oder Kapellen. 
Ausnahmen gelten für besondere Patientensituationen. Dazu gehören zum Beispiel Partner von Gebärenden, Besuche bei Patientinnen und Patienten mit längerem Spitalaufenthalt sowie auf Intensivstationen oder Besucherinnen und Besucher von palliativen Patientinnen und Patienten.