Besuchsregelung ab 31. Oktober 2020/ Information Gastronomiebetriebe

30.10.2020
Im Zusammenhang mit den Massnahmen des Bundesrates zur Bekämpfung des Coronavirus und dem Entscheid der Regierung des Kantons St.Gallen sind Patientenbesuche per Samstag, 31. Oktober 2020 an allen Standorten des Kantonsspitals St.Gallen bis vorerst 16. Dezember 2020 nicht mehr möglich.

Ausnahmen gelten für besondere Patientensituationen. Dazu gehören zum Beispiel Partner von Gebärenden, Besuche bei Patientinnen und Patienten mit längerem Spitalaufenthalt sowie auf Intensivstation oder Besucherinnen und Besucher von palliativen Patientinnen und Patienten.

Sollten Patientinnen und Patienten aus einem ausserordentlichen Grund Besuch empfangen wollen, so können sie sich an die Stationsleitung wenden.

Zudem ist der Zutritt zu sämtlichen Gastronomiebetrieben des Kantonsspitals St.Gallen in St.Gallen, Rorschach und Flawil bis auf Weiteres nur noch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kantonsspitals St.Gallen erlaubt.

Wir danken für Ihr Verständnis!