Untersuchung von Lebenden

  • An folgenden Standorten
  • St.Gallen
Die Untersuchung von lebenden Personen ist neben der Bearbeitung von Todesfällen eine der Hauptaufgaben des Fachbereichs Forensische Medizin am Institut für Rechtsmedizin.

Die forensische körperliche Untersuchung dient der Sicherung von Befunden und Spuren, welche die objektive Grundlage für die nachfolgende Begutachtung und Rekonstruktion eines Geschehensablaufs darstellen.

Abhängig von Umständen und Fragestellung werden folgende Arten von Lebenduntersuchungen unterschieden:

Forensisch-klinische Untersuchung

  • Begutachtung von Opfern und Tatverdächtigen in Zusammenhang mit einem geltend gemachten körperlichen Übergriff (Körperverletzungsdelikte)
  • Die Untersuchungen erfolgen entweder im Auftrag der Staatsanwaltschaft oder als rechtsmedizinisches Konsil im Auftrag eines Spitals
  • Die Untersuchungen werden im Institut für Rechtsmedizin oder in einer anderen medizinischen Einrichtung durchgeführt. Unter besonderen Umständen (z.B. Haftfall) sind Untersuchungen auch auf einem Polizeiposten oder in einer Haftanstalt möglich

Forensisch-gynäkologische Untersuchung

  • Begutachtung von Opfern nach sexuellen Übergriffen
  • Die Untersuchungen erfolgen entweder im Auftrag der Polizei / Staatsanwaltschaft oder im Auftrag der „Soforthilfe für vergewaltigte Frauen und Jugendliche“ am Kantonsspital St.Gallen bzw. der Opferhilfe
  • Die Untersuchungen werden nach vorheriger Terminabsprache am Kantonsspital St.Gallen zusammen mit einem Facharzt für Gynäkologie durchgeführt. Untersuchungen in anderen gynäkologischen Einrichtungen ausserhalb des KSSG sind ebenfalls möglich
  • Neben der Dokumentation von Verletzungen dient die forensisch-gynäkologische Untersuchung der Spurensicherung. In der Regel handelt es sich hierbei um Abstriche aus dem Genital- und Analbereich, die anschliessend im Fachbereich Forensische Genetik analysiert werden können