Identifikation

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Die Sicherstellung der Identität einer verstorbenen Person ist eine wichtige Aufgabe rechtsmedizinischer Untersuchungen. Sie ist die Grundvoraussetzung für die Ausstellung einer Todesbescheinigung.

Kann bei der Legalinspektion die Identität anhand von Zeugenaussagen oder Angaben durch anwesende Polizisten nicht schriftlich bestätigt werden, sind weitere medizinische oder kriminalistische Abklärungen erforderlich. Dabei ist zwischen sicheren und unsicheren Verfahren zu unterscheiden:

Allgemeine Hinweise (unsicher)

  • Spezies Mensch
  • Geschlecht
  • Alter
  • Rasse
  • Grösse
  • Konstitution

Identifizierende Hinweise (unsicher)

  • Beruf
  • Behaarung
  • Missbildungen
  • Tätowierung
  • Frakturen
  • Operationssitus
  • Veränderungen an Knochen und Gelenken

Sichere Identifikationsverfahren:

  • Forensisch-genetische Untersuchungen (Vergleich von DNA-Profilen)
  • Erhebung des postmortalen Zahnstatus (Vergleich mit ante-mortem Befunden)
  • Daktyloskopie (Vergleich von Fingerabdrücken)

Unsichere Identifikationsverfahren

  • Äussere Merkmale
  • Effekten

Die Wiedererkennung durch Angehörige ist nicht in jedem Fall verlässlich. Somit gehört dieses Verfahren zu den unsicheren.