Autopsie

Obduktion, Sektion

  • An folgenden Standorten
  • St.Gallen
Die rechtsmedizinische Autopsie umfasst neben der gründlichen äusseren Inspektion der Leiche die Eröffnung der Schädel-, Brust- und Bauchhöhle sowie die systematische Untersuchung sämtlicher innerer Organe.

Die Autopsie ermöglicht eine objektive und umfassende Befunderhebung, wird von einem Team aus zwei Ärzten und einem Präparator nach genau festgelegten Regeln und unter Achtung der Pietät des Verstorbenen durchgeführt und ist durchaus mit einem grossen chirurgischen Eingriff vergleichbar. Die Autopsie dient der zweifelsfreien Klärung von Todesursache und Todesart und stellt die wichtigste Grundlage für die Ereignisrekonstruktion und alle weiteren Abklärungen dar. Hierzu gehören unter anderem folgende Aspekte:

  • exakte Dokumentation von äusseren und inneren Befunden
  • Nachweis äusserlich nicht sichtbarer Verletzungen bei Gewaltdelikten
  • Beurteilung der Schadensart (z.B. stumpfe oder scharfe Gewalt)
  • Differenzierung zwischen vital und postmortal entstandenen Läsionen
  • Beurteilung der Verletzungsschwere
  • Bestimmung des Wundalters
  • Rekonstruktion der Verletzungsentstehung (Hinweis auf Tatwerkzeug)
  • Darstellung und Dokumentation von Stich- und Schusskanälen
  • Rekonstruktion von Schussentfernungen
  • Unfallrekonstruktion anhand von Verletzungen und Spuren
  • Differenzierung zwischen Selbst- und Fremdbeibringung
  • Sichere Feststellung der Identität der Leiche
  • Beurteilung der Handlungsfähigkeit und Überlebenszeit
  • Nachweis von krankhaften Veränderungen an inneren Organen
  • Begutachtungen nach Operationen und anderer medizinischer Behandlungen
  • Asservierung von Körperflüssigkeiten und Geweben für chemisch-toxikologische, feingewebliche, mikrobiologische und biochemische Untersuchungen

Moderne bildgebende Verfahren wie Computertomographie und Kernspintomographie stellen eine wichtige Ergänzung bei bestimmten Fragestellungen dar. Im Hinblick auf Umfang der autoptisch gewonnenen Erkenntnisse und Sicherheit der Befundinterpretation kann bislang kein noch so modernes Bildgebungsverfahren die Obduktion gleichwertig ersetzen.