Abstinenzkontrolle mittels Haaranalytik

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Die Haaranalytik ist ein bewährtes Verfahren zur Überprüfung einer Abstinenz von Alkohol, Drogen oder suchterzeugenden zentralwirksamen Medikamenten.

Die Haaranalytik als Instrument zum Abstinenznachweis wird bei einem Sicherungsentzug (vor einer FA-Wiedererteilung) oder bei einer entsprechenden Auflage bei FA-Inhabern eingesetzt. Die Haaranalyse ermöglicht ebenfalls eine Aussage zum Konsumverhalten.

Zur Analyse wird eine etwa stiftdicke Haarprobe vom Kopf in der Länge von mindestens 5 cm benötigt. Die Haarprobe darf keine Veränderungen, wie z.B. Färben, Bleichen, aufweisen. Eine derartige Haarbehandlung kann die analytische Erfassung der geprüften Substanzen erschweren oder gar verunmöglichen, sodass unter Umständen die Haarprobe nicht zum Abstinenznachweis geeignet ist. Die Probennahme erfolgt vorzugsweise am Hinterkopf. Die Entnahmestelle ist kaum sichtbar. Die Analyse erfolgt durch die Abteilung Forensische Toxikologie.