Klinische Autopsie

  • An folgenden Standorten
  • St.Gallen
Das Institut für Pathologie führt klinische Autopsien zur Feststellung der Todesursache und zu gutachterlichen Fragestellungen (Berufskrankheit) durch.

Auftraggebende können Ärztinnen und Ärzte im Spital oder in der Praxis, Angehörige und Versicherer (u.a. SUVA) sein. Für die Durchführung einer klinischen Autopsie ist die Zustimmung der verstorbenen Person zu Lebzeiten oder der Angehörigen erforderlich.

Die erhobenen Befunde werden im Rahmen einer klinisch-pathologischen Fallbesprechung interdisziplinär diskutiert und leisten damit einen wichtigen Beitrag in der Qualitätssicherung der klinischen Medizin.

Auftragserteilung Klinische Autopsie

Auftragserteilung

Bitte für die Auftragserteilung das Auftragsformulare des Instituts für Pathologie verwenden. Folgende Informationen sind unbedingt erfoderlich:

  • Personalien der verstorbenen Person
  • Klinische Angaben
  • Fragestellung
  • Name und Adresse des Auftraggebers
  • Einwilligung der Angehörigen oder der verstorbenen Person zur Durchführung einer Autopsie

Den Antransport einer verstorbenen Person bitte telefonisch unter +41 71 494 21 30 anmelden.

Kontakt

Kontakt für die Beauftragung einer Autopsie: Sekretariat, Tel. +41 71 494 21 30pathologie@kssg.ch.

Kontakt für technische Auskünfte:

 
  Nadine
 
  Gubler

Nadine Gubler

Leitende Präparatorin