Neugeborenen-Hörscreening

  • An folgenden Standorten
  • St.Gallen
Höruntersuchung aller Neugeborenen zum Ausschluss einer angeborenen Hörstörung.

Schweizweites Hörscreening bei Neugeborenen

Werden angeborene Hörstörungen frühzeitig erkannt und behandelt, können Beeinträchtigungen der sprachlichen, psychosozialen und intellektuellen Entwicklung vermieden werden. 1999 wurde daher in der Schweiz ein allgemeines Neugeborenen-Hörscreening eingeführt, um Hörstörungen möglichst frühzeitig erkennen und behandeln zu können.

Zeitpunkt des Neugeborenen-Hörscreenings

Das Hörscreening wird in der Regel in den ersten Lebenstagen noch in der Geburtsklinik durchgeführt. Ist der Befund des Hörscreenings «kontrollbedürftig», erfolgt eine Kontrolluntersuchung in der Geburtsklinik oder beim niedergelassenen Kinder- oder Hals-Nasen-Ohrenarzt. Bei nochmals «kontrollbedürftigem» Befund erfolgt eine ausführliche Hördiagnostik (Konfirmationsdiagnostik) in einem pädaudiologischen Zentrum.

Alle genannten Untersuchungen können in der Hals-Nasen-Ohrenklinik (Abteilung Phoniatrie und Pädaudiologie) des Kantonsspital St.Gallen durchgeführt werden.