Krebsregistrierungsgesetz

Meldepflichtige Institutionen und Personen werden mit dem Krebsregistrierungsgesetz per 1. Januar 2020 verpflichtet, bestimmte Daten zu Krebserkrankungen zu melden. Die Meldepflicht soll eine vollzählige Krebsregistrierung in der Schweiz ermöglichen.

Meldepflicht

Unter die Meldepflicht fallen sämtliche diagnostizierte oder behandelte Krebserkrankungen oder meldepflichtige Vorstufen von Krebserkrankungen.

Widerspruch

Patientinnen und Patienten haben das Recht der Registrierung ihrer Daten zu widersprechen. Einen Widerspruch können Sie bei jedem kantonalen Krebsregister oder dem Kinderkrebsregister erheben.