Tumore der Nerven/Nervenhaut - Therapien

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Die Therapie bei einem Rückenmarkstumor richtet sich einerseits nach den Beschwerden und den neurologischen Ausfällen des Patienten sowie nach seinem Gesamtzustand, andererseits nach der Art und Lage des Tumors. In aller Regel wird eine operative Therapie angestrebt. Je nach Gewebsbefund muss anschliessend bestrahlt oder eine systemische Chemotherapie durchgeführt werden. 

Sofern der Tumor operabel ist und sich der Patient in einem operationsfähigen Zustand befindet, wird die Operation in Vollnarkose durchgeführt. Tritt ein Patient mit akuter Querschnittssymptomatik ein, erfolgt die Operation notfallmässig.
Während der Operation werden mikrochirurgische Operationstechniken angewendet und die Nervenfunktionen werden von den Neurologen am Rückenmark mit repetitiver Stimulation bzw. Ableitungen über Elektroden am Kopf und Extremitäten überwacht. Bei infiltrierend wachsenden Tumoren innerhalb des Rückenmarks ist bei Erwachsenen eine Komplettentfernung des Tumors eventuell nicht möglich, so dass hier nur eine Teilentfernung angestrebt werden kann. Bei bösartigen Tumoren muss in diesem Fall eine Nachbehandlung erfolgen (Bestrahlung/Chemotherapie).

Bei Gefässtumoren wie Angiome und Hämangioblastome werden gelegentlich vor der Operation vom Neuroradiologen die Gefässe verschlossen, um die Blutungsneigung während der Operation zu reduzieren.

Als Alternative oder Ergänzung zur Operation kommt in manchen Fällen die Bestrahlungsbehandlung in Frage.

Ob ein Rückenmarkstumor trotz erfolgter Therapie erneut wächst oder nur einmalig auftritt, hängt vom Gewebebefund ab. Als Grundregel gilt: bösartige, raschwachsende Tumoren rezidivieren, gutartige nur selten. Allerdings gibt es auch seltene Fälle, in denen gutartige Tumoren bösartig werden können und Erkrankungen, bei denen eine genetische Veranlagung zur Ausbildung von Rückenmarkstumoren besteht (z.B. Neurofibromatose, Von-Hippel-Linau-Erkrankung). Deshalb führen wir in bestimmten Fällen regelmässige ambulante Nachkontrollen durch. Dies wird jeweils mit der Patientin oder dem Patient vor der Entlassung besprochen.