Stationärer Alkoholentzug

Zu unseren Aufgaben gehört die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Suchtproblemen, dies in Zusammenarbeit mit der Klinik für Psychosomatik.

Vorrausetzungen für den stationären Alkoholentzug

  • Vorhandene Eigenmotivation der Patientin resp. des Patienten für freiwilligen Alkoholentzug
  • Anschlussprogramm/Übertritt in ein spezialisiertes Zentrum für Suchttherapie ist angemeldet

Ablauf

  • Nachdem die Indikation für einen stationären Alkoholentzug gegeben ist (Eigenmotivation der Patientin resp. des Patienten ist vorhanden, Anschlussprogramm/Übertritt in ein spezialisiertes Zentrum für Suchttherapie ist angemeldet), erfolgt die schriftliche Anmeldung an unsere Klinik:
    Sekretariat Allgemeine Innere Medizin, Rorschacher Strasse 95, 9007 St.Gallen, aim@kssg.ch
  • Nach Erhalt der schriftlichen Anmeldung erfolgt ein ambulantes Abklärungsgespräch. Das Abklärungsgespräch dient der Situationsklärung, der Feststellung von Kontraindikationen sowie Besprechung des weiteren Ablaufs (stationäre Aufnahme, Regeln, körperlicher Entzug, Unterschreiben des Behandlungs- und Verhaltensvertrages, Vereinbarung des Eintrittstermin).