s-key und Sichtausweis für Pensionierte

Häufig gestellte Fragen und Antworten zu dem s-key und Sichtausweis sind hier aufgeführt:

Was muss ich mit meinem Badge bei der Pensionierung tun?

Begeben Sie sich am Tag Ihrer Pensionierung zu einer der s-stations und drucken Sie Ihren Sichtausweis "in Pension" aus. Mit diesem Sichtausweis haben Sie auch in Zukunft die Möglichkeit, von Vergünstigungen zu profitieren. Den Sichtausweis können Sie selbstständig alle zwei Jahre mit dem s-key an einer der s-stations auf dem KSSG-Areal erneuern. 

Behalten Sie auch Ihren s-key nach der Pensionierung. Mit diesem können Sie weiterhin in der Gastronomie auf dem KSSG-Areal vergünstigt zu Mitarbeiterpreisen konsumieren und wie bereits erwähnt, den Sichtausweis nach Ablauf erneuern.

 

Was ist, wenn ich den Badge nach der Pensionierung nicht mehr möchte?

Wenn Sie Ihren KSSG-Badge nach der Pensionierung nicht behalten möchten, könne Sie diesen an der Information im Haus 04 abgeben. Danach können Sie jedoch von keinen Mitarbeitervergünstigungen mehr profitieren, da Sie sich nicht mehr ausweisen können.

 

Was muss ich tun, wenn ich meinen Badge bereits abgegeben habe und ich mich im Nachhinein umentscheide und trotzdem einen Pensionierten-Badge beziehen möchte?

Melden Sie sich bitte in disem Fall an der Information im Haus 04. Gegen Vorweisen eines persönlichen Ausweises händigen wir gerne einen neuen Sichtausweis und s-key aus.

 

Wann brauch ich einen neuen s-key?

Wenn Sie mit dem bisherigen s-key nicht mehr bezahlen können, benötigen Sie einen Neuen. Melden Sie sich bitte bei der Information im Haus 04. Wir werden Ihnen gegen Vorweisen des Sichtausweises gerne einen neuen s-key ausgeben.

 

Kontakt Information Haus 04

Tel. +41 71 494 23 71