Aussergewöhnlicher Todesfall (agT) im Spital
Mit dem Begriff „aussergewöhnlicher Todesfall“ (agT) werden alle nicht-natürlichen und unklaren Todesarten zusammengefasst. Hier finden Sie die Vorgehensweise bei aussergewöhnlichen Todesfällen in den Spitalverbunden (SV) und Psychiatrieverbunden (PV) des Kantons St. Gallen.
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Institut für Rechtsmedizin
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