Zweitmeinung
Oftmals ist es bei sehr weitreichenden Entscheidungen wie der Behandlung eines bösartigen Tumors wichtig, eine zweite, unabhängige ärztliche Meinung einzuholen (sogenannte Zweitmeinung). Jede Patientin/jeder Patient hat das Recht, eine solche Zweitmeinung einzuholen. Diese kann dazu dienen, einen zuvor vorgeschlagenen Weg der Diagnostik oder Therapie zu bestätigen, oder sie kann auch dazu dienen, sich über mögliche Alternativen zu informieren.
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