FAQ: Cannabinoide in der Schmerztherapie

Die häufigsten Fragen und Antworten zum Einsatz von Cannabinoiden in der Schmerztherapie

Sind Cannabinoide wirksame Schmerzmittel?

In der Medizin kommt von der Substanzklasse der Cannabinoide vor allem Medizinalhanf zum Einsatz. Dieser enthält ca. 70 Cannabinoide und bis zu 400 weitere aktive Substanzen. Das THC (Delta-9-Tetrahydrocanabinol) und das CBD (Cannabidol) sind am besten untersucht. Von diesen hat THC eher eine schmerzlindernde Wirkung, wohingegen CBD mehr über eine angstlösende und entspannende Wirkung verfügt.

Die Wirkung ist deutlich schwächer als die von Opioiden. Knapp ein Drittel der mit Cannabis behandelten Patienten sprechen überhaupt nicht darauf an (sog. Non-Responder).

Welche Wirkungen haben THC bzw. CBD?

THC ist psychoaktiv, d.h. es kann einen Rausch auslösen. Es ist leicht schmerzlindernd, wirkt gegen Übelkeit, entspannt die Muskulatur und regt den Appetit an.

CBD ist nicht psychoaktiv, löst also keinen Rausch aus. Es ist krampfhemmend, angstlösend, entspannend und teilweise entzündungshemmend.

Welche Nebenwirkungen sind bekannt?

Sowohl Wirkung als auch unerwünschte Wirkungen sind personen- und dosisabhängig.

THC: Benommenheit, Schwindel, Mundtrockenheit, Übelkeit, Kopfschmerzen, Herzrasen, Zunahme des Appetits, gesteigerte Sinneswahrnehmungen bis Halluzinationen, Auslösung von Psychosen, Antrieb (gesteigert oder reduziert), Euphorie oder Dysphorie.

CBD: Müdigkeit, verminderter Appetit, (vorübergehende) Erhöhung der Leberenzyme.

Welche Kontraindikationen bestehen für eine Therapie mit Cannabinoiden?

Absolute Kontraindikationen:

Allergie oder Überempfindlichkeit auf Cannabis, THC bzw. CBD. Während (geplanter) Schwangerschaft oder Stillzeit sollte kein THC oder CBD angewendet werden.

Relative Kontraindikationen:

Schwere Herz-Kreislauferkrankungen (koronare Herzkrankheit, Herzrhythmusstörungen, Angina pectoris oder Herzinfarkt), psychiatrische Erkrankungen, Suchterkrankungen, Epilepsie, Kinder oder Jugendliche unter 25 Jahren.

 

Bei welchen Schmerzarten wirkt Cannabis am besten?

Cannabinoide können bei Spastik (langdauernden Muskelverkrampfungen) und bei Nervenschmerzen sowie bei Tumorschmerzen wirksam sein. In Ausnahmefällen kann bei anderen Arten chronischer Schmerzen ein individueller Therapieversuch im Rahmen eines multimodalen Gesamtkonzeptes erfolgen, wenn alle vorherigen Behandlungsversuche mit etablierten Therapien keinen Erfolg hatten.

Vertragen sich Cannabinoide mit anderen Medikamenten?

Bitte besprechen Sie dies unbedingt mit Ihrem Arzt!

Es gibt eine Vielzahl von Interaktionen. So verstärken Cannabinoide z.B. die Wirkung von Opioiden, von psychotropen Substanzen (wie z.B. Antidepressiva), von Augendruck senkenden Medikamenten sowie von Alkohol.

Welchen Verordnungsrichtlinien unterliegen Cannabinoide?

Ab einem THC-Gehalt von 1% oder mehr unterliegen Cannabinoide dem Betäubungsmittelgesetz.

Der Konsum, Anbau und Handel ist verboten. Cannabinoidprodukte müssen vom behandelnden Arzt mit einem Betäubungsmittelrezept verordnet und in einem digitalen Meldesystem dem BAG gemeldet werden. Auf Anfrage können diese Daten auch in anonymisierter Form auch anerkannten Institutionen zu Forschungszwecken bezüglich der Wirksamkeit von Cannabisarzneimitteln zur Verfügung gestellt werden.

Fahrfähigkeit unter Cannabinoidtherapie

THC hat eine sehr lange Halbwertszeit und kann deshalb lange im Körper nachgewiesen werden.

Für die nichtmedizinische Einnahme von Cannabispräparaten besteht eine Nulltoleranzgrenze. Wenn bei einer Verkehrskontrolle oder nach einem Unfall eine Cannabis- bzw. THC-Beeinflussung nachgewiesen wird, entstehen straf-, administrativ- und versicherungsrechtliche Folgen.

Auch nach ärztlicher THC-Verordnung darf man nur ein Fahrzeug führen, wenn man sich dazu in der Lage fühlt, d.h. fahrfähig ist. Bei Polizeikontrollen oder im Schadensfall wird die Fahrfähigkeit genau, d.h. von polizeilicher, ärztlicher und toxikologisch-labormässiger Seite überprüft.

Ist die Fahrfähigkeit nicht gegeben, ist mit straf-, administrativ- und versicherungsrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Nicht zuletzt folgt in aller Regel auch die strassenverkehrsbehördliche Anordnung einer umfassenden verkehrsmedizinischen Fahreignungs-Abklärung.

Werden zusätzlich zu den Cannabinoiden noch weitere zentral wirksame Substanzen (z.B. Opioide, Beruhigungsmittel, Alkohol) eingenommen, darf kein Fahrzeug geführt werden.

Werden die Kosten von meiner Versicherung übernommen?

Sativa-Öl 1%, Dronabinol 2,5% und Cannabistinktur sind nicht in der Grundversicherung enthalten und werden nicht grundsätzlich von der Krankenkasse bezahlt.

Vom behandelnden Arzt wird ein Kostengutsprachegesuch ausgestellt. In einigen Fällen werden die Kosten dann übernommen.

Es ist ratsam, immer vorher die Kosten mit der Kasse zu klären (Zusatzversicherungen übernehmen häufiger die Kosten, aber es besteht kein Anspruch auf Kostenübernahme)

Mit welchen Kosten muss ich rechnen, wenn ich die Therapie selber finanzieren muss?

Abhängig vom Präparat und von der benötigten Dosis können Therapiekosten zwischen CHF 500.- und CHF 2'000.- monatlich auf Sie zukommen (1 Flasche Cannabistinktur à 20 ml kostet ca. CHF 230.-; 1 Flasche 1%-Sativa-Öl à 20 ml kostet ca. CHF 320.-; 1-3 Fläschchen pro Monat werden benötigt).

Welche Produkte sind in der Schweiz erhältlich?

Als gemischte THC/CBD-haltige Präparate kommen Sativa-Öl, Sativex, Cannabis-Tinktur, Cannabisölharz und PM Cannabis in Frage. Als reines THC-haltiges Präparat ist Dronabinol erhältlich.

Daneben sind reine CBD-Präparate in verschiedener Form in Apotheken erhältlich. Eine medizinische Anwendung von Cannabisblüten und/oder –Verdampfern ist nicht möglich.

Muss ich für meine nächsten Ferien im EU-Ausland oder in Drittstaaten etwas beachten?

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Cannabinoide einnehmen, müssen Sie bei Reisen in das EU-Ausland eine Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens mit sich führen. Auch dürfen nur bestimmte Mengen ausgeführt werden.

Für Reisen in das aussereuropäische Ausland gelten besondere Bestimmungen, über die Sie ihr Arzt gerne informiert.