Knorpelschaden und Arthrose am Sprunggelenk

  • An folgenden Standorten
  • St.Gallen
  • Rorschach
Der im allgemeinen Sprachgebrauch als Sprunggelenk bekannten Gelenke werden durch das obere und untere Sprunggelenk gebildet. Dabei ist das obere Sprunggelenk als Übergang zwischen dem Schienbein (=Tibia) und dem Sprunggelenksbein (=Talus) für das Abrollen verantwortlich ist, während das untere Sprunggelenk zwischen dem Sprunggelenksbein und Fersenbein (=Calcaneus) für die seitlichen Bewegungen insbesondere auf unebenen Gelände benötigt wird.

Je nach Mobilität und Belastung kann es zu Fehlbeanspruchung kommen. Diese können zum einen durch einen Bagatellunfall im Sinne eines Umknickens beziehungsweise auch durch Brüche oder eine vermehrte Abnutzung charakterisiert sein. Diese Abnutzung wird auch als Arthrose bezeichnet. Als Hauptsymptom einer Arthrose im Sprunggelenk kann es zu einer schmerzhaften Mobilisation sowie auch zu einer deutlichen Bewegungseinschränkung kommen. Je nach Schweregrad der Arthrose ist die Symptomatik von gelegentlichen Schmerzen um die Knöchelregion, einer nach längerer belastungsauftretenden Schwellung im Bereich des Sprunggelenkes, aber auch zu morgendlichen Anlaufschmerzen beziehungsweise stechenden Schmerzen bei jeglichen Mobilisationen kommen.

Für die Beurteilung und Behandlung stehen uns neben der genauen Anamnese und der klinischen Untersuchung viele Verfahren zur Verfügung. Dabei ist sowohl eine Infiltration zur Behandlung des Schmerzes, eine Gelenkspiegelung (Arthroskopie) zur Beurteilung des Knorpels beziehungsweise der Bandstrukturen möglich. Diese Knopfloch-Chirurgie hat zusätzlich den Vorteil einer Gelenkspülung zur Entfernung von Abriebpartikeln des zerstörten Knorpels. Zeitgleich können sowohl Weichteilveränderungen (verdickte entzündliche Kapselanteile, Verklebungen nach Unfällen, verletzte Bandstrukturen) behandelt werden oder kleinere Knorpelschäden angegangen werden. Bei grösseren Abnutzungen des Knorpels sind die Behandlungen eher durch ein offenes Verfahren charakterisiert.

Dabei gibt es zwei Behandlungsprinzipien. Auf der einen Seite besteht die Möglichkeit einer gelenkversteifenden Operation (Arthrodese), auf der anderen Seite besteht die Möglichkeit des künstlichen Ersatzes des Gelenkes (Prothese). Als weltweites Standartverfahren ist eine gelenksversteifende Operation seit Jahrzehnten angewandt worden. Mit der Weiterentwicklung von operativen Verfahren beziehungsweise auch der Herstellung von künstlichen Ersatzgelenken besteht nun auch die Möglichkeit von prothetischen Versorgungen im Bereich des Sprunggelenkes. In der Sprechstundenbeurteilung in unserer Klinik können wir Ihnen weitere Informationen dahingehend geben.