Nach nun gut eineinhalb Jahren Erfahrung mit der stationären multimodalen Schmerztherapie (MMST) am Standort St.Gallen, haben wir dies zum Anlass genommen unsere Arbeit zu reflektieren und kritisch zu hinterfragen. Wir beleuchten: Welche Methoden kommen zum Einsatz und wie können wir in den verschiedenen, therapeutischen Bereichen das Outcome messen?
Die zweite Programmhälfte ist den versicherungsrechtlichen Aspekten gewidmet. Die Schmerzbetroffenen - und auch wir als Behandler - kommen immer mehr ins Spannungsfeld zwischen Sozialrecht und therapeutischen Möglichkeiten. Die Rückkehr in den ersten Arbeitsmarkt als oberstes Therapieziel muss bei unseren Patienten oft relativiert werden und hängt neben den körperlichen Möglichkeiten auch von vielen medizinfremden Faktoren ab. Das Bundesgerichtsurteil vom Juni 2015 zu somatoformen Schmerzstörungen beeinflusst die IV-Verfahren vor allem auch in der Dauer wesentlich. Die Sicht des Rechtsanwaltes erweitert hier unsere Perspektive und unsere Beratungsmöglichkeiten.
Wir freuen uns auf einen spannenden Nachmittag mit Ihnen, auf kritische Fragen und einen angeregten Austausch.